Holding gründen – Was sind die Vorteile und wann lohnt sie sich

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Sie planen eine Holding zu gründen? Die Holding-Struktur bietet viele Vorteile wie z.B. Steuerersparnisse, die Risikoverteilung bis zur Haftungsbeschränkung. Bei einer Holding handelt es sich nicht um eigene Rechtsform, wie viele denken, sondern vielmehr um eine Unternehmensstruktur bzw. Organisationsform. Dabei wird die Holding auch als Muttergesellschaft bezeichnet.

Eine solche Konstruktion ist für die Muttergesellschaft vorteilhaft, da ihre Steuerbelastung im Vergleich zu einer einzelnen Gesellschaft deutlich vermindert wird. Nichtsdestotrotz ist die Gründung und Verwaltung einer Holdingstruktur, im Vergleich zu einer einzelnen UG oder GmbH, mit viel Aufwand verbunden, aber auch in vielen Fällen sinnvoll. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was man unter einer Holding versteht, welche Arten es gibt, alles Wichtige zur Gründung sowie die Vor- und Nachteile einer Holding.

Was ist eine Holding?

Wie eingangs erwähnt, ist eine Holding keine typische Rechtsform, wie beispielsweise die GbR, GmbH oder AG, sondern vielmehr eine Unternehmensstruktur bzw. Organisationsform. Das Wort Holding wird auch als Dachgesellschaft bezeichnet und für die Verbindung mehrerer Unternehmen verwendet. Zu einer Holdingstruktur gehören mindestens zwei rechtlich eigenständige Unternehmen.

Hierbei wird eine Holding-Gesellschaft auch als Muttergesellschaft bezeichnet, die in Verbindung mit mehreren, jedoch mindestens einer Tochtergesellschaft steht. Die Anzahl an Tochtergesellschaften an der eine Muttergesellschaft beteiligt ist, ist dabei nicht begrenzt. Die Muttergesellschaft wird meistens von einer natürlichen Person gegründet und hält in der Regel alle Geschäftsanteile an einem untergeordneten Unternehmen – das davon abhängige Tochterunternehmen. Das Mutterunternehmen sollte aus steuerlichen Gründen jedoch mindestens 15 Prozent der Anteile an den einzelnen Tochtergesellschaften halten.

Die Muttergesellschaft übernimmt dabei die Funktion der Holding, die Tochtergesellschaften betreiben das eigentliche Geschäft. Bei einer Holding müssen beide Unternehmen nicht zwingend die gleiche Rechtsform aufweisen. In der Regel wird eine Holding auf Basis mehrerer Kapitalgesellschaften gegründet. Ein weltweit bekanntes Beispiel für eine Holdinggesellschaft ist Google. Seit 2015 steht der Name Google nur noch für das Webgeschäft, welches als Tochterfirma zur Holding Alphabet Inc. gehört.


Was ist der Zweck einer Holding?

Die Gründung einer Holding dient im Allgemeinen der Strukturierung von Unternehmen. In vielen Fällen erfolgt der Zusammenschluss von Tochterunternehmen unter dem Dach der Muttergesellschaft. Dabei werden verschiedene Geschäftsideen in den Tochtergesellschaften entwickelt und Synergieeffekte ausgenutzt. Die einzelnen Standorte sind hierbei finanziell unabhängig voneinander. Hierbei profitiert die Holding Gesellschaft von steuerlichen Vorteilen, besonders wenn Tochtergesellschaften ihren Sitz im Ausland haben. Zudem kann die Muttergesellschaft einer Tochtergesellschaft mit Zusicherungen helfen und damit die Bonität erhöhen, welches die Kreditaufnahme bei Banken erleichtert. Das Risiko von unterschiedlichen Geschäftszweigen lässt sich damit mindern und bringt Steuervorteile mit sich.

Eine Holding wird meistens zum Zweck der Steueroptimierung gegründet, manchmal aber auch aus Image-Gründen. Bei einer Finanz- oder Führungsholding können zwischen der Mutter und den Töchtern Gewinnabführungsverträge abgeschlossen werden, in denen festgelegt wird, dass alle Gewinne/Verluste an die Mutter-Gesellschaft abgeführt werden. Dabei werden alle Gewinne und Verluste gegengerechnet, sodass sich im Idealfall die Steuerlast reduziert. Hierbei kann manchmal der Verlust der Tochtergesellschaft so hoch sein, dass durch die Verrechnung die gesamte Gruppe gefährdet wird. Deshalb sollte man sich genau überlegen, inwieweit man die einzelnen Unternehmen eng miteinander binden möchte. Ein fachkundiger Steuerberater hilft Ihnen hierbei und berät sie vor einer endgültigen Entscheidung.

Zweck einer Holding - wann ergibt die Gründung Sinn
Zweck einer Holding - wann ergibt die Gründung Sinn

Wie gründet man eine Holding Gesellschaft?

Die Gründung und der fortlaufende Betrieb einer Holding sind mit Arbeit und Aufwand verbunden. Aufgrund der haftungsrechtlichen und steuerlichen Vorteile lohnt sich dennoch in vielen Fällen die Gründung einer Holding. Hierbei ergeben sich aus der Gründung juristische und betriebliche Konsequenzen. Eine sorgfältige Planung und juristische Beratung sind auf jedem Fall zu empfehlen.

Wann ist die Gründung einer Holding sinnvoll?

Die Gründung einer Holding macht immer dann Sinn, wenn es schon mehr als eine GmbH gibt, die von einer Person gehalten wird. Eine Gründung ist hierbei sinnvoll, wenn es mehrere Gründer oder Gesellschafter gibt. Somit kann jeder einzelne eine Holdinggesellschaft gründen, und sich dann an der operativ tätigen Tochtergesellschaft beteiligen. Darüber hinaus ist die Gründung sinnvoll, wenn bei der Gründung ein Verkauf der Tochtergesellschaft nach einigen Jahren absehbar ist. Beim Verkauf der Tochtergesellschaft kann ist der Veräußerungsgewinn zu ca. 98% steuerfrei und kann so für Reinvestitionszwecke genutzt werden.

Die Gründung einer Holding ist trotz der vielen Vorteile mit viel Aufwand und einigen Kosten verbunden. Die Gründung einer Holding lohnt sich beispielsweise nicht, wenn man nur ein Nebengewerbe betreibt. Die Holding verursacht beispielsweise hohe Gründungskosten für den Notar und Rechtsanwalt sowie auch laufende Kosten für die Buchführung, Jahresabschluss oder IHK-Beiträge. Diese Kosten können den beabsichtigten Steuervorteil schnell egalisieren. Ist man jedoch mit seinem Unternehmen etabliert oder bereit sich mit anderen Unternehmer/innen zusammenzuschließen, kann es sich lohnen eine Holding zu gründen. Möchte man Geschäfte von anderen übernehmen oder neue, risikoreiche Geschäftsfelder erschließen, so kann eine Holding-Struktur sinnvoll sein.

Man sollte immer vor der Entscheidung, einer Holding-Gründung, genau abwägen ob eine Holding-Struktur zu der Idee passt und ob sich die zusätzlichen Kosten lohnen. Dies erfolgt in der Regel in einem ausführlichen Businessplan.

Kann jeder eine Holding gründen (Voraussetzungen)?

Eine Holding kann von einer Person allein oder von mehreren Personen gegründet werden. Seit der Einführung der Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt), auch Mini-GmbH genannt, ist die Gründung von Kapitalgesellschaften, und einer damit verbundenen Haftungsbeschränkung, auch mit deutlich geringerem Startkapital möglich.

Für die Gründung einer Holding müssen Mindestanforderungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt sein. Diese lauten:

  1. Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
  2. keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten
  3. kein Berufs- oder Gewerbeverbot

Für die Holding-Gründung sind mindestens zwei Unternehmen bzw. Kaptalgesellschaften Voraussetzung: Eine Muttergesellschaft und eine weitere Tochtergesellschaft. Hierbei ist zum Schutz des Namens für die Muttergesellschaft eine Anmeldung beim Marken- und Patentamt möglich. Als Unternehmensform kommt in den meisten Fällen eine UG, AG, GmbH oder eine Mischform infrage. Diese zwei Konstellationen sind für die Gründung einer Holding-Struktur denkbar:

  1. Neugründung von zwei Unternehmen, die eine Holding-Struktur bilden.
  2. Ein bestehendes operatives Unternehmen wird unter die neu zu gründende Holding "gehängt"

Plant man eine Holding zu gründen, dann ist es immer ratsam, zuerst die Muttergesellschaft zu gründen, die dann Gesellschafterin des Tochterunternehmens wird. Die prozentuale Beteiligung am abhängigen Unternehmen kann frei entschieden werden. Die Kontrolle kann entweder durch eine mehrheitliche Beteiligung oder durch eine vertragliche Definition der Beherrschung entstehen. Die Beteiligung liegt oft bei 100 Prozent, ist aber grundsätzlich variabel.

Gründungsablauf

Die Gründung einer Holding ist ein umfassender Prozess mit, da sich aus der Gründung juristische und betriebliche Konsequenzen ergeben. Damit juristische Fehler vermieden werden, bedarf es einer sorgfältigen ausführlichen Rechtsberatung sowie einer Planung, schon vor Beginn der Gründung. Spätere Änderungen an den Gesellschaften oder der Struktur der Holding können kostspielig und aufwendig sein. Daher: planen Sie umfassend und rechtzeitig. Gerne stehen wir Ihnen für eine Erstberatung zur Verfügung. Diese Schritte sollte Sie grundsätzlich bei der Gründung einer Holding beachten:

1. Planung Holding Struktur

Der erste Schritt einer Holding-Gründung ist die Planung einer Holding-Struktur in Form einen Businessplanes. Hierbei sollten Fragen wie die Ziele der Gründung, Umfang und Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft, welche Holding-Variante und die Auswahl der geeigneten Rechtsform der Gesellschaften geklärt werden. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über alle Teile Ihres Unternehmens.

2. Mutter- und Tochtergesellschaft

Danach wird festgelegt, mit welchen mindestens zwei Unternehmen man eine Holding-Struktur gründen möchte und wer die Mutter - bzw. die Tochtergesellschaft ist bzw. welche Rolle die Mutter- bzw. Tochtergesellschaft übernimmt. Sofern dies noch nicht geschehen ist, gründet man beide Firmen. Häufig wird eine Holding mittels GmbHs, UGs, AGs oder Limiteds gegründet. Bei einer GmbH ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt, dafür muss man mindestens 25.000 Euro Stammkapital einbringen.

3. Notar, Bank, Handelsregister

Im nächsten Schritt folgen Notar- und Banktermine. Die Mutter- sowie Tochtergesellschaften bedürfen einer notariellen Beurkundung. Es muss sowohl für die Mutter- wie auch Tochtergesellschaft oder Tochtergesellschaften ein Geschäftskonto eröffnet werden und die erforderliche Stammeinlage, in der Höhe je nach Rechtsform, eingezahlt werden. Zudem ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich, sofern es sich um Kapitalgesellschaften handelt.

Die Frage ob eine Holding nachträglich geründet werden kann, ist mit ja zu beantworten. Unternehmer können neue und bestehende Unternehmen zu einer Holding-Struktur zusammenfassen. Hierbei sind bei der nachträglichen Holding-Gründung rechtliche Hürden zu beachten. Zudem ist die nachträgliche Gründung steuer- und zivilrechtlich häufig komplex, weshalb in jedem Fall ein Experte für Umwandlungen die Gründung begleiten sollte.

4. Anmeldung beim Finanzamt

Es muss beim Finanzamt eine steuerliche Anmeldung vorgenommen werden, damit die die Gesellschaften geschäftlich tätig werden und Steuererklärungen abgeben können. Für jedes Unternehmen innerhalb der Holding bedarf es einer eigenen Steuernummer, da die Mutter- und Tochtergesellschaften rechtlich eigenständig sind.

Was kostet es eine Holding zu gründen?

Bei der Gründung einer Holding entstehen einmalige und laufende Kosten, die zu beachten sind. Hierbei ist eine Gründung mit bereits bestehenden Unternehmen günstiger als neue Unternehmen zu gründen. Bei neu gegründeten Unternehmen müssen die Gesellschafter das Stammkapital einzahlen. Die Stammeinlage bei einer GmbH beträgt 25.000 €, bei einer AG 50.000 €. Einmalige Kosten entstehen für die Eintragung der Gesellschaften in das Handelsregister, Beratungskosten für Rechtsanwälte und Steuerberater sowie für die Notare. Laufende Kosten entstehen durch die Anfertigung der Buchhaltung und sowie der Jahresabschlüsse. Zudem werden für jede Gesellschaft innerhalb der Holding separate Verträge benötigt. Die Höhe der Kosten einer Holding ist hierbei individuell zu ermitteln.

Was muss man bei der Gründung einer Holding beachten
Was muss man bei der Gründung einer Holding beachten

Steuern bei einer Holding

Holding - Strukturen werden mittlerweile nicht nur von Konzernen genutzt, um Steuerersparnisse zu erzielen und so Gewinne zu optimieren, sondern auch von vielen mittelständischen Unternehmensgruppen. Der größte Vorteil einer Holding ist es Steuern zu sparen, auch genannt „Holding-Gewinnabführung“.

Eine Holding-Gesellschaft und die Tochtergesellschaften werden entsprechend ihrer Rechtsform besteuert. Dazu gehören in der Regel die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Allerdings lassen sich mit der Gründung einer Holding Steuern sparen.

  1. Verminderte Steuerbelastung
    Die Gründung einer Holding bietet viele Möglichkeiten von Steuerersparnissen. Durch die Gründung einer Holding-Struktur entfällt auf die Muttergesellschaft eine deutlich verminderte Steuerbelastung. Die Dividenden von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft sind zu 95% steuerfrei. Nur die restlichen 5% sind damit mit Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Die effektive Steuerbelastung beträgt demnach 1,5%. Gewinne einer alleinstehenden Gesellschaft werden hingegen mit etwa 30% belastet. Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft durch eine Holding sind ebenfalls 95% der Erlöse steuerfrei.
  2. Gewinnabführung
    Der Gewinnabführungsvertrag ist eine weitere Möglichkeit um Steuerersparnisse zu erzielen. Dabei können Gewinne und Verluste zwischen den Gesellschaften gegeneinander aufgerechnet werden, sodass die Steuerlast verringert werden kann. Die eine Tochtergesellschaft macht z.B. Gewinne und die andere Tochtergesellschaft Verluste. Dabei werden bei zwei einzelnen Unternehmen die Gewinne jeweils separat ermittelt und versteuert. Der Gewinnabführungsvertrag wird auch als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet. Es entsteht eine sogenannte ,,Konzernfiktion´´, in dem der Abschluss eine automatische Gewinnabführung von einer Tochter zur Mutter zur Folge hat. Dabei wird die Holding ab sofort als Konzern angesehen und verliert somit den Vorteil der Risikoumverteilung, sodass die Muttergesellschaft von nun an für die Verluste der Tochtergesellschaften einsteht.

Wer haftet bei einer Holding?

Die Haftung der Holding richtet sich nach der Rechtsform der einzelnen Gesellschaften. Beispiel: die Holding ist an Tochtergesellschaften beteiligt, die als Personengesellschaft (z.B. als GbR oder OHG) strukturiert ist, so haftet diese für alle Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften persönlich als Gesamtschuldnerin.  Die Tochterunternehmen sind in der Praxis jedoch oft als Kapitalgesellschaften z.B. als UG oder GmbH strukturiert, um so die Haftung auf das jeweilige Gesellschaftsvermögen der Tochter zu beschränken, sodass die Holding von der persönlichen Haftung befreit ist. Nach dem Trennungsprinzip besteht zwischen Holding und Tochterunternehmen lediglich eine organisatorische und wirtschaftliche Verbindung, rechtlich sind sie jedoch selbständig.  

Dieses Trennungsprinzip kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, sodass das Vermögen der Holding für Schadensansprüche herangezogen wird. Bei Rechtsverstößen der Holding kann es zur Durchgriffshaftung kommen. Eine Unterkapitalisierung einer Tochtergesellschaft reicht normalerweise nicht zur Durchsetzung einer Durchgriffshaftung aus.



Welche Holding-Varianten gibt es?

Es lassen sich insgesamt fünf Holding- Formen/Varianten unterscheiden. Die Struktur einer Holding hängt wesentlich von der Form des Unternehmens ab. Die richtige Form wird maßgeblich durch den (zukünftigen) Zweck einer Holding bestimmt.

1. Operative Holding:

Bei einer operativen Holding übernimmt die Muttergesellschaft die geschäftsführenden Tätigkeiten und ist direkt am Markt tätig. Die Tochtergesellschaft ist personell, räumlich und finanziell kleiner als die Holding und übernimmt dabei eine unterstützende Funktion ein. Die Gründung oder der Erwerb von Tochtergesellschaften dient meistens lediglich der Ergänzung. bzw. Unterstützung der operativen Holding, z.B. bei Auslandsniederlassungen.

2. Management-Holding bzw. Strategie-Holding:

Bei einer Management-/ Strategie-Holding ist die Muttergesellschaft nicht operativ tätig, sondern übernimmt die strategische Überwachung und Steuerung der Tochtergesellschaft z.B. Personalauswahl bei Führungspositionen und die Festlegung der Geschäftsbereiche in denen die Tochterunternehmen aktiv sind. Dennoch hat jede Tochtergesellschaft die Möglichkeit, für sich weiterhin strategisch unabhängig zu agieren. Diese Holdingform bietet eine hohe Flexibilität und schafft eine große Kapitalkraft. Beispiel: Elektro- und Automobilkonzerne.

3. Finanz/Vermögens - Holding:

Die Finanz-Holding dient eher als interne Bank und verwaltet das Vermögen der Gesamtgruppe. Dabei findet ein Eingriff in das operative oder strategische Geschäft der Tochterunternehmen nicht statt. Im Mittelpunkt steht die Optimierung des Finanzflusses innerhalb der Holding.

4. Organisatorische/ strukturelle Holding:

Bei einer organisatorischen/strukturellen Holding handelt es sich um die interne Organisation der Tochterunternehmen. Plant man zum Beispiel einen neuen, möglicherweise riskanten Geschäftsbereich, kann man diesen mit einer Tochtergesellschaft ausgliedern, sodass die übrigen Unternehmen im Falle eines Scheiterns (finanziell) unversehrt bleiben.

5. Beteiligungsholding

Eine Beteiligungsholding wird zur Erzielung steuerlicher Vorteile und zur Aufteilung von Haftungsrisiken gegründet. Diese Holding-Form ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besonders reizvoll. Dabei liegt das operative Geschäft ausschließlich bei den Tochtergesellschaften. Die häufigsten Holding-Rechtsformen sind die GmbH und die UG. Die Beteiligungsholding ist bei Start Ups beliebt, die mehrere Unternehmen aufbauen und sich für einen Exit vorbereiten möchten. Dabei übernimmt die Holding ausschließlich die Gesellschafterrolle, die Tochtergesellschaft organisiert das operative Geschäft.

Vorteile und Nachteiler einer Holding

Vor- und Nachteile einer Holding

Wie bei jeder Geschäftsidee bzw. Entscheidung gibt es Vor- und Nachteile. Diese werden im Folgenden gegenüberstellt.

Vorteile

Was sind die Vorteile des Startens und Verwaltens einer Holding- Gesellschaft? Die wesentlichen Vorteile einer Holding sind:

  • Steuerersparnisse
    Grundsätzlich muss sowohl die Muttergesellschaft als auch jede Tochtergesellschaft, die für die jeweilige Rechtsform fälligen Steuern abführen. Innerhalb einer Holding aber, können die Gewinne der Tochtergesellschaft steuerlich günstig an die Muttergesellschaft übertragen werden. Es ist eine steuerfreie Gewinnausschüttung in Höhe von 95% der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft möglich. Die restlichen 5 % werden dann mit dem Regelsteuersatz von rund 30 % versteuert werden. Das trifft auf alle Holdings zu, die über keinen Gewinnabführungsvertrag verfügen.
  • Haftungsausschluss (Schutz)
    Grundsätzlich muss die Muttergesellschaft nicht für seine Tochtergesellschaft haften. Kommt eine Tochtergesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten, muss die Holding im Insolvenzfall grundsätzlich nicht für mögliche Forderungen an die Tochter einstehen.
  • Risikoverteilung
    Durch die Gründung einer Holding können Risken von Teilbereichen auf verschiedene Tochtergesellschaften aufgeteilt werden. Dadurch minimiert sich das Gesamtrisiko der Unternehmung. Sollte also eine Tochtergesellschaft in Schwierigkeiten geraten, sind die anderen Unternehmen bei der einer Holding davon nicht betroffen. Das jeweilige scheiternde Tochterunternehmen kann durch eine Insolvenz abgewickelt werden.
  • Gewinn und Verlustausgleich
    In einer Holding ist ein Gewinn- Verlustausgleich möglich von mehreren Tochtergesellschaften und einer damit verbundenen Reduzierung der Besteuerung möglich. Hierbei können Gewinne und Verluste gemeinsam besteuert werden, sodass je nach Fall weniger oder keine Steuern zu zahlen sind.
  • Schutz des Betriebsvermögens
    Durch eine Holding-Gesellschaft kann das physische Betriebsvermögen durch die Trennung von operativem Geschäft und des Betriebsvermögens innerhalb von zwei verschiedenen Firmen geschützt werden.
  • Image Push
    Eine Holding-Struktur wirkt von außen professionell. Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG erweisen sich als etablierte und renommierte Unternehmensformen. Die Gründung einer Holding sorgt für ein positives Image bei den Geschäftspartnern. Darüber hinaus profitieren die Tochter- GmbHs von dem positiven Erscheinungsbild der Muttergesellschaft.

Nachteile

Dennoch ergeben sich durch die Verzweigung mehrerer Unternehmen Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Nachteile einer Holding:

  • Hoher administrativer Aufwand
    Durch die Mindestvoraussetzung von zwei rechtlich eingeständigen Kapitalgesellschaften und die damit verbundenen separaten Buchführungen und Jahresabschlüsse ergibt sich ein hoher administrativer Aufwand. Darüber hinaus besteht auch ein höherer Gründungsaufwand, da zur Ausnutzung von Haftungsbeschränkungen mindestens zwei Kapitalgesellschaften bestehen müssen.
  • Abhängigkeit von der Muttergesellschaft
    Der größte Nachteil ergibt sich durch die Abhängigkeit der Muttergesellschaft. Sollte die Holding in ihrer Existenz bedroht sein, so betrifft das oftmals auch die Töchter, selbst wenn die anderen GmbHs hohe Gewinne erzielen.
  • Intransparenz der Holding-Struktur
    Eine Holding ist oft ein groß angelegter Konzern. Die Strukturen sind teilweise schwer zu durchschauen, was wiederum zur Intransparenz der gesamten Holdinggesellschaft führen kann.

Fazit: Holding gründen? Ja oder nein?

  • Eine Holding-Konstrukt ist aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll. Das Konzept sollte jedoch gut durchdacht sein und von Beginn an richtig aufgesetzt werden. Eine nachträgliche Änderung der Unternehmensstruktur bringt eine Menge Aufwand und Kosten mit sich. Einer der wohl wichtigsten Punkte ist die Risikoverteilung zwischen den verschiedenen Gesellschaften. Dennoch sollten die Kosten dieser Struktur nicht unterschätzt werden.
  • Die Gründung einer Holding lohnt sich immer dann, wenn durch die entstehenden Vorteile den verursachten Mehraufwand rechtfertigen. Das wäre der Fall, wenn die mögliche Steuerersparnis größer ist als die Kosten, für den zusätzlichen Aufwand, der für die Gründung und Führung von mehreren Unternehmen entsteht.
    Bei investitionsintensiven Betrieben mit beispielsweise einem großen Maschinenpark kann sich die Gründung einer Holding lohnen, um das Insolvenzrisiko der operativen Gesellschaft von den technischen Anlagen und Maschinen fernzuhalten. Eine ausgiebige Planung und juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater schützt vor Fehlentscheidungen und kann Aufschluss darüber geben, ob die Gründung einer Holding in Frage kommt und in welchem Umfang die einzelnen Unternehmen miteinander verbunden sein sollten.
    Auch wenn mit der Einführung der Limited und der UG (haftungsbeschränkt) die Welt der Holding-Gesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen zugänglich gemacht wurde, sollte an dieser Stelle nicht gespart werden. Gerade zu Beginn der Tätigkeit entstehen für die Mutter- und Tochtergesellschaften hohe Startkosten, welche durch das Stammkapital der Kapitalgesellschaft gedeckt seien sollten, um einen sofortigen Insolvenztatbestand zu vermeiden. Wer bei der Gründung eines Start-ups allerdings schon auf den Exit schielt, hat die Möglichkeit mit dem Start in einem Holding-Konzept große steuerliche Vorteile bei der Veräußerung zu nutzen.
  • Zugegeben: Eine Holding ist mit viel Arbeit verbunden. Aus diesem Grund lohnt sich die Holding-Organisation auch erst ab einer gewissen Unternehmenskomplexität. Möchten Sie ein Unternehmen gründen und stehen erst noch am Anfang Ihrer Geschäftstätigkeit, ist die Holding-Struktur gründlich zu durchdenken. Für andere Unternehmer kann sie aber die perfekte Lösung sein.
    Eine Holding zu gründen, ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie
    1. ein bestehendes Unternehmen übernehmen und flexibel in eine Organisation integrieren möchten
    2. ein Geschäft mit einer Zentrale und mehreren relativ unabhängig agierenden Filialen an unterschiedlichen Orten eröffnen möchten oder
    3. Sie ein neues Geschäftsfeld ausprobieren wollen.
  • In all diesen Fällen erlaubt die Holding-Struktur volle Flexibilität bei gleichzeitig hoher Sicherheit. Gerät eine Tochtergesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, ist der „worst case“ die Insolvenz dieser Tochter – Mutterkonzern und ggf. weitere Töchter müssen in diesen Fällen nicht haften. So kann das das übernommene Unternehmen oder das neue Geschäftsfeld relativ einfach wieder abgestoßen oder geschlossen werden, ohne dass die übrigen Geschäftsfelder davon negativ beeinflusst werden. Außerdem profitierst man von Steuerersparnissen, da 95 Prozent des Gewinns der Tochtergesellschaften steuerfrei an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden können.
    Zusammengefasst:
    1. Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur. Das bedeutet: Je nach Rechtsform(en) der beteiligten juristischen Einheiten müssen unterschiedliche Steuern bezahlt und Formalitäten erfüllt werden.
    2. Eine Holding zu gründen bedeutet nicht nur initial hohe verwalterische Aufwände, sondern vor allem auch im laufenden Betrieb, etwa durch doppelte Buchführung und mehrere Jahresabschlüsse.
    3. Je umfangreicher eine Holding, desto höher die Komplexität. Im Zuge der Gründung lohnt es sich auf jeden Fall die Zeit intensiv in einen Businessplan zu stecken und die eigene Idee von allen Seiten zu beleuchten. Außerdem sollten Fachleute, z.B. aus Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die an kritischen Punkten (z.B. beim Gesellschaftsvertrag) kompetent zur Seite stehen.

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Über den Autor

Henry Starck ist Steuerberater in Hamburg und Gründer der Starck Steuerberatungsgesellschaft mbH. Nach seiner langjährigen Tätigkeit in einer Big 4-Gesellschaft sowie einer mittelständischen Steuerberatungskanzlei hat sich der gebürtige Mecklenburger Anfang 2021 selbstständig gemacht. Er steht Unternehmer*innen & Privatpersonen als Steuerberater zur Seite.


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